Wir müssen darauf hinweisen, dass nach der aktuellen Gesetzeslage ein Kenntnisnachweis für Modellflieger notwendig ist.
Und zwar für alle, die – auch von genehmigten Modellflugplätzen aus – ein Modell mit mehr als 2 kg Abfluggewicht oder höher als 120 m betreiben wollen.
Den Kenntnisnachweis kann man z. B. online beim DMFV erwerben. Er ist 5 Jahre gültig.