Wir müssen darauf hinweisen, dass nach der aktuellen Gesetzeslage ein Kenntnisnachweis für Modellflieger notwendig ist.
Und zwar für alle, die – auch von genehmigten Modellflugplätzen aus – ein Modell mit mehr als 2 kg Abfluggewicht oder höher als 120 m betreiben wollen.
Den Kenntnisnachweis kann man z. B. online beim DMFV erwerben. Er ist 5 Jahre gültig.
Zum Jahreswechsel 2020/2021 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die u.a. eine Registrierungspflicht für Modellflieger mit sich bringt.
Wer sich schnell und kompakt informieren möchte, dem sei diese Seite vom DMFV ans Herz gelegt.
Die neue EU-Verordnung – einfach erklärt
https://www.dmfv.aero/allgemein/die-neue-eu-verordnung-einfach-erklaert/
Der Vorstand hat dazu eine E-Mail an alle Mitglieder verschickt.
Der Deutsche Modellflieger Verband sieht es als einen ganz wichtigen Baustein für die Zukunft des Modellflugs an, dass der wachsende Bereich der Drohnen- und Multicopterpiloten über die gesetzlichen Regeln der Luftverkehrs-Ordnung aufgeklärt wird. Nur wenn diese Art der Flugmodellnutzung die gleichen Standards entwickelt, wie Modellflieger es seit Jahrzehnten vorleben, entziehen wir den Interessengruppen, die eventuell weitere Einschränkungen anstreben, den Nährboden.
DMFV: Das müssen Modellflugpiloten jetzt wissen
Am 7. April 2017 ist die neue Luftverkehrsordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Damit tritt die umgangssprachlich „Drohnen-Verordnung“ genannte Regelung ab sofort in Kraft. Es gibt aber Übergangsfristen für Kenntnisnachweis und Kennzeichnung von Modellen über 250 Gramm.
Die neue Luftverkehrsordnung bringt einige Änderungen für Modellflieger mit sich. So sieht die Verordnung vor, dass Eigentümer eines Flugmodells mit einer Startmasse von mehr als 250 Gramm an sichtbarer Stelle Namen und Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen müssen. Hierfür gilt allerdings eine Übergangsfrist von sechs Monate, um den Eigentümern genug Zeit für die Ausrüstung mit einer Plakette einzuräumen.
Vollständiger Artikel beim DMFV:
https://www.dmfv.aero/allgemein/die-neue-luftverkehrsordnung/
Die “Europäische Agentur für Luftsicherheit” (EASA) wurde 2002 gegründet und hat den Auftrag, einheitliche Vorschriften für den europäischen Luftraum zu entwickeln. Hierbei scheint sie ihr Mandat auch auf den Modellflug und das Thema ausdehnen zu wollen. Dies, obwohl sie eigentlich nur für Flugzeuge über 150 Kilogramm Startmasse die Zuständigkeit hat.
Im Rahmen der Änderung der LuftVO in Deutschland ist zu beachten, dass europaweit einheitliche Vorschriften auch Einfluss auf diese haben werden und neben der LuftVO bestehen werden.
Eine Initiative des DMFV:
Der Modellflugsport in Deutschland steht vor dem Aus. Aufgrund der zuletzt gehäuften Berichterstattung über ferngesteuerte Multikopter, in Publikumsmedien häufig als „Drohnen” bezeichnet, sollen neue gesetzliche Bestimmungen verabschiedet werden, die den Modellflugsport in seiner Existenz bedrohen. Und damit das Hobby von hunderttausenden Menschen in ganz Deutschland.